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"Kein Platz für Zigeuner" |
22.11.2006 |
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Strafe für strittiges Verbotsschild
Die Berufungsverhandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat am Mittwoch ergab: Ein Osttiroler Campingplatz-Betreiber muss für das Anbringen eines strittigen Verbotsschilds Strafe zahlen.
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Das Schild "Kein Platz für Zigeuner" verstößt gegen die geltenden Anti-Diskriminierungs-Bestimmungen. |
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Anzeige durch Anti-Rassismus-Verein ZARA
Entrüstete Urlauber hatten das Schild am Campingplatz in Strassen in Osttirol fotografiert. Dann folgte eine Anzeige durch den Anti-Rassismus-Verein Zara aus Wien und eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro, verhängt durch die Bezirkshauptmannschaft.
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Der Osttiroler Campingplatz-Betreiber Johann Wieser hat dagegen berufen.
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Existenzbedrohende Situation
Am Mittwoch bekräftigte er vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) noch einmal seine schlechten Erfahrungen mit Vertretern der Volksgruppe.
Er habe in den Jahren 2000 und 2001 nichts als Probleme mit Zigeunern auf seinem Campingplatz gehabt. Streitigkeiten und sogar Handgreiflichkeiten habe es gegeben. Deutsche Gäste seien wieder abgereist und schließlich sei der früher ausgezeichnete Campingplatz nicht einmal mehr im deutschen ADAC-Führer angeführt worden.
Das sei für ihn existenzbedrohend gewesen, argumentiert Wieser. Und nur deshalb habe er das Schild "Kein Platz für Zigeuner" angebracht.
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Schild diskriminiert Volksgruppe
Das Schild diskriminiere aber ganz klar die ganze Volksgruppe, so Alfred Stöbich vom Verwaltungssenat Das Betretungsverbot für einen Ort, der an sich für den öffentlichen Gebrauch bestimmt ist, sei somit unsachlich.
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Strafausmaß angemessen
Die Strafe der Bezirkshauptmannschaft ist für den Verwaltungssenat gerechtfertigt und bei einer Höchststrafe von 1.090 Euro auch der Höhe nach angemessen.
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Außerordentliches Rechtsmittel
Die Einsicht beim Campingplatzbetreiber ist aber nach wie vor nicht gegeben. Auch wenn die Strafe somit rechtskräftig ist, will er nicht aufgeben und ein außerordentliches Rechtsmittel ergreifen, eine Beschwerde beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof.
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tirol.ORF.at; 31.8.06
Ein Camping-Verbot für Roma und Sinti gibt es auf einem Osttiroler Campingplatz. Der Besitzer hat ein Schild aufgehängt: "Kein Platz für Zigeuner." Gäste hätten sich angeblich beschwert.
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