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Oberlandesgericht |
22.03.2007 |
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Urteil gegen Kinderschänder bestätigt
Im Berufungsverfahren gegen einen Kinderschänder hat das Oberlandesgericht das Urteil gegen den Beschuldigten bestätigt. Es bleibt bei acht Jahren Haft. Das Gericht hat diese Entscheidung mit der besonderen Verwerflichkeit der Tat begründet.
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Festnahme in Vietnam
Gefasst wurde der heute fast 70-jährige Peter M. im Jahr 2005 in Vietnam, dort wollte er sich einen schönen Lebensabend machen.
Bei seiner Festnahme lebte er dort mit einem 14-Jährigen zusammen. Anfang 2006 wurde er nach Österreich ausgeliefert und im August dann der Prozess gemacht.
Acht Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher lautete das Urteil von Richterin Ingrid Bradstätter damals.
Die Gerichtspsychiaterin sprach damals von einer höhergradigen seelischen Abartigkeit des Angeklagte.
Mindestens sieben Buben hatte er laut Anklage jahrelang missbrauch, sich ihr Vertrauen als Nachhilfelehrer erschlichen und sie sogar mit in Urlaub genommen. Ihre erschütternden Aussagen wurden damals im Gerichtssaal über Video ausgestrahlt.
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