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Berufswunsch |
11.05.2007 |
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Blinde Juristin will Richterin werden
Kann ein blinder oder schwer sehbehinderter Mensch Richter sein? Barbara Tschann ist die erste Blinde, die in Innsbruck das Jusstudium absolvierte. Sie will Richterin werden.
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Derzeit ist Tschann Rechtspraktikantin bei Gericht und sie will Richterin werden. Doch so einfach ist das nicht. Die Akten kann sie mit Hilfe eines Computers lesen. Die Seiten werden eingescannt und der Computer liest den Inhalt vor.
In Österreich fordert das Gesetz die persönliche und fachliche Eignung eines Menschen, um Richter werden zu können.
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Hier hat Klaus Schröder, der Vorsitzende der Gewerkschaft der österreichischen Richter und Staatsanwälte, Zweifel. Ein Richter müsse das Verhalten einer Person beurteilen können, Beweisgegenstände wie Fotos von verletzten Opfern in Augenschein nehmen und auch Beschädigungen nach Unfällen anschauen. Das alles seien Sachen, die man mit technischen Hilfsmitteln nicht machen könne.
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Ein möglicher Ausweg
Tschann sagt, sie empfinde den Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht als Problem. Man nehme Parteien und Zeugen anders wahr und werde nicht von Äußerlichkeiten abgelenkt. So könne sie sehr viel über die Stimme wahrnehmen.
In Deutschland gibt es blinde Richter. So arbeitet ein Richter an einem Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz. Hier sieht auch Schröder einen möglichen Ausweg, denn in einer Rechtsmittelinstanz sei man fast nur mit Aktenverfahren beschäftigt.
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Darstellung der Justizia mit Augenbinde im Wappen der deutschen Stadt Ilshofen |
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Göttin Justitia richtet blind
Tschann hofft auf die Hilfe der Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, die blind richtet, um nicht von Äußerlichkeiten beeinflusst zu werden. "Ich finde es eigenartig, wenn Justitia mit einer Augenbinde richtet und es in Österreich ein Problem ist, blind Richterin zu werden."
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Laut Gesetz möglich
Laut Gesetz können blinde Menschen den Richterberuf ergreifen. Mit 1. 1. 2006 trat das Behindertengleichstellungspaket in Österreich in Kraft. Damit sollen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verhindert oder beseitigt und damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Am 24. Juni 2006 trat dann das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz in Kraft. Im Wesentlichen wurden die diskriminierenden Berufszugangsvoraussetzungen der "körperlichen und geistigen Eignung" eliminiert.
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