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MO | 13.02.2012
Darbo Stans
Darbo Stans
Darbo-Konfitüre für Deutschland zu wenig süß
Laut einer erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts München darf Darbo in Deutschland keine Gastronomiekonfitüren mit weniger als 60 Prozent Gesamtzuckergehalt verkaufen. Darbo hat Berufung eingelegt.
Klage vom Deutschen Konfitürenverband
Darbo wurde vom Deutschen Konfitürenverband geklagt, weil die aus Tirol stammenden Gastronomieprodukte weniger Zucker enthalten würden, als das die deutsche Verordnung vorsehe.

Firmenchef Klaus Darbo sagt, man halte sich an die europäische Konfitürenrichtlinie und habe bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Betroffen sind die Gastronomieprodukte, alle in Gläser abgefüllten Konfitüren sind davon nicht betroffen.
Umsatz in Deutschland um 48 Prozent gesteigert
In Deutschland habe Darbo heuer seinen Umsatz um 48 Prozent gesteigert. "Das gefällt dem Konfitürenverband offenbar nicht", meinte der Vorstandsvorsitzende am Freitag.
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