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SO | 12.02.2012
Hotel Olympia in Axamer Lizum (Bild: ORF)
Bilanz
Sturmschäden: Hochbetrieb bei Versicherungen
Während die Aufräumarbeiten nach dem Sturm "Emma" weitgehend abgeschlossen sind, laufen bei den Versicherungen die Telefone heiß. Zentrale Fragen sind: Was ist versichert und wer bezahlt die Schäden?
Umgestürzter Wohnwagen; Bild: ORF Tirolweit ca. 3.000 Schadensmeldungen
Die Schadensreferenten in Tirol haben heute alle Hände voll zu tun. Ohne Unterbrechung nehmen sie einen Schaden nach dem anderen auf. Thomas Steixner von der Tiroler Versicherung wagt eine erste Prognose.
"Derzeit liegen wir bei knapp 1.000 Schadensmeldungen, die 'Tiroler Versicherung' rechnet mit Schäden in Höhe von zwei bis 2,5 Mio. Euro. Für ganz Tirol würde das bedeuten, dass man mit rund 3.000 Schäden und einer Schadenssumme von ca. fünf Mio. Euro rechnen muss.

Bei uns sind die meisten Meldung aus den Bezirken Kufstein, Kitzbühel und aus dem Außerfern eingelangt. Speziell die Ortschaften Kössen, Walchsee und Erl sind massiv betroffen."
Schäden nach Sturmtief (Bild: ORF) Wald gegen Sturmschäden nicht versicherbar
Am schlechtesten dran sind die Waldbesitzer, denn Wald ist gegen Sturmschäden nicht versicherbar.

Abgedeckte Dächer, abgefallene Schornsteine oder eingedrückte Fenster hingegen sind zum Beispiel durch Gebäudeversicherungen gedeckt. Für beschädigte Wohnungseinrichtung kommt die Haushaltsversicherung auf.
Schäden am Auto durch Kasko gedeckt
Sturmschäden am Auto sind auf jeden Fall durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht allerdings nicht aus, außer, wenn der Schaden von einem Anderen verursacht wurde. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Hausbesitzer schadhafte oder morsche Bäume und Äste nicht rechtzeitig geschnitten hat.
Notreparaturen erlaubt
Die Versicherungen raten den Betroffenen, sich so schnell wie möglich zu melden und Fotos vom Schaden zu machen.

Zerstörte Gegenstände darf man nicht entsorgen. Die Versicherungen müssen Gelegenheit haben, den Schaden zu begutachten. Bei beschädigten Hausdächern sind aber notdürftige Reparaturen erlaubt, um Folgeschäden zu vermeiden.
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