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MO | 13.02.2012
Artenvielfalt im Kammbereich (Bild: Umweltanwalt)
LAND TIROL
Umweltanwalt: Beschwerderecht in Aussicht
Seit Jahren kämpft der Landesumweltanwalt für die Weisungsfreiheit und ein Beschwerderecht beim Verwaltungsgerichtshof. Zumindest ein Beschwerderecht könnte es demnächst geben, so Umweltlandesrat Hannes Gschwentner (SPÖ).
Hannes Gschwentner (Bild: ORF)
Bild: Umweltlandesrat
Hannes Gschwentner
Berufung derzeit nicht möglich
147 positive Bescheide in Naturschutzrechtsverfahren hat die Abteilung Umweltschutz des Landes 2008 erlassen. In solchen Verfahren geht es u.a. um die Genehmigung von Kraftwerken und gegen solche Bescheide kann der Landesumweltanwalt derzeit nicht berufen.

Umweltlandesrat Hannes Gschwentner kann sich eine Änderung vorstellen, wie er sagt. In einem rechtsstaatlichen System sollte es möglich sein, überprüfen zu lassen, ob Bescheide rechtmäßig zustande gekommen sind, so Gschwentner.
Johannes Kostenzer (Bild: Land Tirol)
Bild: Landesumweltanwalt
Johannes Kostenzer
Naturschutzgesetz muss geändert werden
Für Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer ist das ein Schritt in die richtige Richtung, denn in anderen Bundesländern gebe es das Beschwerderecht für die Landesumweltanwälte bereits. In Tirol müsste dafür allerdings das Naturschutzgesetz geändert werden und dazu braucht Gschwentner den Koalitionspartner ÖVP. Doch die winkt erst einmal ab.

ÖVP-Landesgeschäftsführer Hannes Rauch sagt, er sehe derzeit keinen Handlungsbedarf. Man wolle auch keine weiteren Hürden einbauen, um Verfahren in die Länge zu ziehen, so Rauch.
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