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GERICHT |
18.12.2009 |
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3.000 Kinderpornos: Deutscher verurteilt
Das Innsbrucker Landesgericht hat am Freitag einen 39-jährigen Deutschen wegen des Besitzes und der Weitergabe von Kinderpornos verurteilt. Der Deutsche hatte auf seinem Computer über 3.000 kinderpornografische Bilder und Videos gespeichert.
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3.000 Dateien innerhalb eines Jahres heruntergeladen. |
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Vergewaltigung Zweijähriger zu sehen
Die Dateien auf der Festplatte des 39-jährigen Kraftfahrers zeigen unfassbare Darstellungen - unter anderem Videos von der Vergewaltigung zweijähriger Kinder, deren lautes Schreien deutlich zu hören ist. 3.000 solcher Dateien lud der Angeklagte im Lauf nur eines Jahres von einer Tauschbörse im Internet herunter und speicherte sie.
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Weitergabe von Daten ist entscheidend bei der Strafbemessung. |
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Andere User hatten Zugriff auf Dateien
Von einer Weiterverbreitung hätte er nichts geahnt, so der Angeklagte. Die Polizei stellte aber klar fest, dass es auf dem Computer einen freigegebenen Ordner gab, auf den andere User zugreifen konnten. Diese Weitergabe ist entscheidend bei der Strafbemessung.
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Angeklagter zeigte kaum Reue
Vor Gericht ließ der Angeklagte kaum Reue erkennen und erklärte dafür sein Verhalten mit altbekannten Mustern: schwere Kindheit, selbst sexuell missbraucht, Heimkind bis zum Alter von 25 Jahren.
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. |
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Zehn Monate bedingt, fünf Monate unbedingt
Diese Umstände relativieren die Tat für Richter Norbert Hofer keineswegs. Er ließ keinen Zweifel daran, dass am Innsbrucker Landesgericht für derartige Vergehen keine bedingten Strafen in Betracht kommen und verurteilte den Deutschen zu 15 Monaten Haft. Zehn Monate werden bedingt nachgesehen, für fünf Monate muss der Deutsche ins Gefängnis.
Dem Angeklagten waren die 15 Monate zuviel - er meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
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