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GERICHT |
29.01.2010 |
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Schuldspruch: Gefährdung des Tierbestandes
Der Prozess am Landesgericht Innsbruck um einen Neustifter Landwirt, der Ziegen mit einer ansteckenden und unheilbaren Erkrankung verkauft, hat mit einem Schuldspruch geendet. Das Urteil ist rechtskräftig.
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750 Euro Strafe auf Bewährung
Der Stubaier Landwirt soll einen Teil seiner kranken Tiere auf die Alm getrieben, und einen Teil weiterverkauft haben, obwohl er von der Infektion gewusst hat.
Der Landwirt wurde auf drei Jahre Bewährung zu 150 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt. Er wurde wegen des Vergehens der Gefährung der Tier- und Pflanzenwelt verurteilt.
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Keine Behandlungsmöglichkeit
Die CAE-Erkrankung bei Ziegen ist eine ansteckende und unheilbare Gelenks- und Gehirnrückenmarksentzündung. Die Tiere magern ab, bekommen struppiges Fell und geschwollene Gelenke und schließlich können sie gar nicht mehr gehen. Junge Ziegenkitze sterben daran relativ rasch.
Die Infektion trifft nur Ziegen und wird mit der Milch auf neugeborene Kitze übertragen. Ein erkranktes Tier scheidet die Viren ein Leben lang über die Milch aus. Eine Behandlung ist nicht möglich.
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