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JUSTIZ |
09.02.2010 |
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Wie Strafen nach Lawinen aussehen
Wenn jemand eine Lawine auslöst, hat das auch in Österreich häufig ein gerichtliches Nachspiel. Strafrechtlich relevant kann es werden, wenn jemand konkret gefährdet wird. Dass jemand ins Gefängnis kommt, ist äußerst unwahrscheinlich.
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Staatsanwaltschaft prüft Fälle
Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck ist immer wieder mit Fällen beschäftigt, die im freien Skiraum durch Lawinen passieren. Die Staatsanwaltschaft muss jeden Fall prüfen, ob jemand nach einem Lawinenabgang gefährdet, verletzt oder getötet wird, und dann entscheiden, ob Anklage erhoben wird, erklärt Oberstaatsanwalt Richard Freyschlag.
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Die meisten Fälle vor Gericht betreffen Skilehrer wegen ihrer erhöhten Sorgfaltspflicht aufgrund ihrer Ausbildung. |
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Spektakuläre Fälle
Ein Skilehrer aus St. Anton wurde 2005 zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Er war mit einer Gruppe Kanadier unterwegs. Im freien Gelände löste sich eine Lawine. Vier Personen starben. Der Richter sagte, dass der Skilehrer erkennen hätte müssen, dass es auf diesem Hang an diesem Tag zu gefährlich gewesen sei.
Auch der Skilehrer, der am Rifflsee mit einer Gruppe 2007 beim Rückweg zur Hütte von einer Lawine erfasst wurde, stand wegen "fahrlässiger Tötung" vor Gericht. Ein Mitglied der Gruppe starb. Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
In Erinnerung ist auch ein Prozess nach einem Lawinenabgang im Jamtal im Jahr 1999. Neun Tourengeher ließen ihr Leben. Der Bergführer wurde "der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen" freigesprochen. Die Lawine sei nicht vorhersehbar gewesen, lautete die Begründung der Richterin.
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Strafrahmen nach Lawinenabgängen
Bei fahrlässiger Tötung beträgt die Strafe bis zu einem Jahr bedingt oder unbedingt. "Die Regel ist in solchen Fälle eine Geldstrafe oder eine bedingte Haft", erklärt Oberstaatsanwalt Freyschlag. Bei fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen stehen bis zu drei Jahre. Da wäre eine Haftstrafe möglich. "Ich weiß in diesem Zusammenhang keinen Fall, bei dem eine Haftstrafe verhängt wurde", sagt Freyschlag.
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Larcher: "Freier Skiraum muss frei bleiben"
"Es gibt keine Lawinenwarnstufe 0. Jeder, der eine Skitour geht, ist ein potentieller Auslöser", sagt Michael Larcher vom Alpenverein und erklärt damit, weshalb viele Prozesse mit einem Freispruch enden. Larcher ist auch gerichtlicher Sachverständiger.
Unvorsichtige Skifahrer könnten seiner Meinung nach wegen "fahrlässiger Gemeingefährdung" vor Gericht stehen. Dieser Paragraf werde in der Regel nur dann angewandt, wenn eine Lawine auf die Piste donnert.
Wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung müssten sich am ehesten Skilehrer, die eine Gruppe führen und eine Lawine auslösen, verantworten. Meistens würden diese Prozesse mit einem Freispruch enden.
"Wenn Privatpersonen eine Lawine im freien Gelände auslösen und niemand gefährdet wird, ist das Eigenrisiko. In diesen Fällen wird normalerweise keine Anklage erhoben", erklärt Larcher.
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Kosten trägt das Opfer
Für jeden Lawineneinsatz bekommt das Opfer die Rechnung von der Bergrettung, erklärt Larcher weiter. Auch die Kosten für einen Hubschraubereinsatz werden mit 70 Euro pro Minute verrechnet. Ein durchschnittlicher Lawineneinsatz kostet 1.000 bis 5.000 Euro. Wenn man Mitglied der Bergrettung oder des Alpenvereins ist, übernehmen diese Institutionen die Kosten.
Reingard Diermayr, tirol.ORF.at
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tirol.ORF.at, 8. 2. 2010
Italien überlegt drastische Strafen für unvorsichtige Skifahrer. So sind Haftstrafen für Personen geplant, die eine Lawine auslösen. Hierzulande hält man wenig von derart strengen Strafen.
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