 Mit dem Transparent wollte man dazu aufrufen, in der Fastenzeit auf das Auto zu verzichten. |
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Polizei musste Transparent entfernen lassen
Rein rechtlich hätte es dafür eine Ausnahmegenehmigung gebraucht. Das Transparent mit der Aufschrift "Autofasten" war offenbar einigen Lenkern ein Dorn im Auge. Sie verständigten daher die Polizei. Den Beamten blieb keine andere Wahl, als das Transparent von der Karlskirche entfernen zu lassen.
100 Meter Abstand zur Fahrbahn nötig
Werbungen und Ankündigungen sind außerhalb des Ortsgebiets verboten, wenn sie näher als 100 Meter zur Fahrbahn angebracht sind. Um eine Ausnahmegenehmigung hatte das kirchliche Oberstufenrealgymnasium in Volders nicht angesucht.
Lehrer kann Regelung nicht nachvollziehen
Klaus Heidegger, Religionslehrer und Organisator der Auftaktveranstaltung der diesjährigen Aktion Autofasten, ist sich des Fehlers der Nichtmeldung bewusst. Verstehen könne man die Regelung trotzdem nicht, so Heidegger.
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