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RECHT |
25.03.2010 |
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VfGH hob Artikel im Tiroler Skischulgesetz auf
Der Verfassungsgerichtshof hat einen Artikel des Tiroler Skischulgesetz aufgehoben. Spartenskischulen - zum Beispiel nur für Snowboarder - waren bis jetzt in Tirol nicht möglich.
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Gegen Recht auf freie Erwerbstätigkeit
Skischulen mussten dem Gesetz nach ein Mindestangebot und damit eine Mindestgröße aufweisen. Der Verfassungsgerichtshof befand jetzt, dass das Tiroler Skischulgesetz damit aber gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit verstoße.
Ein Tiroler, der eine Ein-Mann-Skischule gründen wollte, hatte den Verfassungsgerichtshof angerufen. Das Land soll aber ohnehin eine Novelle geplant haben. Dafür hat Tirol jetzt bis März 2011 Zeit.
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Die bisherige Regelung
Bisher musste ein jeder Tiroler Skischulinhaber Unterricht in alpinem Skilauf, Snowboardfahren, und Langlaufen in allen Leistungsklassen sicherstellen - zumindest wenn es die Möglichkeit für diese Sportarten im Umkreis der Skischule gab. Daneben war auch das Führen und Begleiten von Skitouren ein verpflichtendes Angebot. Das Erteilen von Unterricht außerhalb dieser Skischulen mit umfassendem Angebot wurde vom Tiroler Gesetz ausgeschlossen.
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