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INNSBRUCK |
06.06.2010 |
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Strafe für den Lärm einer Waschmaschine
In Innsbruck hat ein kurioser Fall von Ruhestörung zu einer saftigen Strafe geführt. Weil eine Nachbarin sich durch den Lärm einer Waschmaschine belästigt fühlte, verhängte das Stadtmagistrat Innsbruck 200 Euro Strafe.
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"Ungebührlicher Lärm"
Laut Innsbrucker Stadtrecht dürfen Lärm erregende Haus- und Gartenarbeiten nicht am Sonntag durchgeführt werden. Dazu zählt offenbar auch Wäsche waschen.
Es war an einem Sonntagnachmittag im Jänner: Ein junges Paar im Innsbrucker Stadtteil Hötting erledigte seine Hausarbeit und Wäsche. Vor einer Woche flatterte dann überraschend eine Strafverfügung vom Stadtmagistrat ins Haus. 200 Euro Bußgeld wegen "ungebührlicherweise störenden Lärm durch Inbetriebnahme der Waschmaschine".
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Nachbarin informierte gleich die Beamten |
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Keine Vorwarnung
Ian Wallace, Student aus Schottland, zeigt sich fassungslos. Man habe keine Warnung bekommen und niemand habe ihnen gesagt, dass die Waschmaschine einen so störenden Lärm verursache.
Eine Nachbarin hatte sich bei der Mobilen Überwachungstruppe der Stadt Innsbruck beschwert. Amtsvorstand Elmar Rizzoli sagte, die Frau habe die Beamten gerufen und diese hätten das Geräusch in ihrer Wohnung deutlich festgestellt.
Grundlage für die Strafe sei eine Verordnung im Stadtrecht und ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1976, wonach lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen zu bestimmten Zeiten verboten sind. 200 Euro Strafe seien angemessen, sagt Elmar Rizzoli, das Landespolizeigesetz sehe einen Strafrahmen bis zu 1.400 Euro vor.
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Berufung eingelegt
Die Nachbarin, so erzählen die jungen Bewohner, würde sich seit ihrem Einzug ständig über Geräusche im Haus beschweren. 200 Euro für einmal Waschen seien aber hart, sagt Ian Wallace, wo man nur um 16.00 Uhr die Waschmaschine eingeschalten habe.
Das junge Paar hat gegen die Strafe Berufung eingelegt und hofft nun auf Einsicht des Stadtmagistrats.
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