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MO | 13.02.2012
Sprengelarzt (Bild: ORF)
GESUNDHEIT
24-Stunden-Betreuung durch Hausärzte
Gemeinsam mit dem Gesundheitsfonds und der TGKK startet das Land einen allgemeinmedizinischen Nacht-Bereitschaftsdienst während der Woche. Das Land und seine Partner erhoffen sich dadurch auch eine Entlastung der Spitalsambulanzen.
Ärztliche Grundversorgung in der Nacht
Bisher war die Bevölkerung in der Nacht auch bei nicht schwerwiegenden Erkränkungen oft darauf angewiesen, entweder den Notarzt zu rufen oder in das nächstgelegene Krankenhaus zu fahren, um ärztliche Hilfe zu erhalten. "Das soll in Zukunft anders werden", so Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP).

Neben dem Vorteil für die Bevölkerung, dass sie in der Nacht eine zusätzliche regionale ärztliche Grundversorgung erhält, erhoffen sich das Land Tirol und seine Partner eine Entlastung der Spitalsambulanzen und der Notärzte.
Modellprojekt auf zwei Jahre befristet
Das Modellprojekt sol möglichst flächendeckend umgesetzt werden und ist vorerst auf die Dauer von zwei Jahren befristet. Weitergeführt wird der Nachtbereitschafsdienst nur dann, wenn Bevölkerung und Ärzte zufrieden sind und das Angebot auch angenommen wird.
Angenommene Kosten: 2.265.000 Euro/Jahr
Ziel ist, in den ersten beiden Jahren den Nachtdienst unter der Woche in mindestens 85 Prozent der Sprengel einzurichten.

Bei einer flächendeckenden Umsetzung des Projektes wird mit Kosten in der Höhe von maximal 2.265.000 Euro pro Jahr gerechnet, die von Land Tirol, Tiroler Gesundheitsfonds und Tiroler Gebietskrankenkasse getragen werden.
Zentrale Rufnummer soll kommen
Im Endausbau soll es analog der Sprengeleinteilung für die bestehenden Wochenend- und Feiertagsdienste 51 Sprengel im Sommer und 53 Sprengel im Winter geben. Der nächtliche Bereitschaftsdienst wird unter eine noch einzurichtende zentrale Telefonnummer erreichbar sein.

Am Modellprojekt des Nachtbereitschaftsdienstes können sich alle niedergelassenen Ärzte für Allgemeinmedizin beteiligen. Die teilnehmenden Ärzte erhalten eine Bereitschaftspauschale. Die im Rahmen des Bereitschaftsdienstes erbrachten Behandlungen werden zusätzlich von der jeweiligen Krankenversicherung bezahlt.
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