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GELD |
10.09.2010 |
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Franken-Kredite: Urteil gegen Tiroler Bank
Banken dürfen erhöhte Kosten für die Beschaffung von Schweizer Franken nicht an Privatkunden weiter verrechnen. Ein derartiges Urteil ist vom Handelsgericht Wien gegen eine Bank im Unterland gefällt worden.
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AK und VKI hatten geklagt
Klägerin war die AK Tirol zusammen mit dem Verein für Konsumenteninformation. Bei dem noch nicht rechtskräftigen Urteil geht es um eine laut Tiroler Arbeiterkammer unter Banken offenbar beliebte Klausel im Fremdwährungs-Kreditvertrag: Der zu Folge soll der Kreditnehmer mögliche erhöhte Refinanzierungskosten tragen oder in den Euro wechseln.
Das Urteil des Handelsgerichts Wien stellt fest, dass diese Kosten nicht auf den Kunden abgewälzt werden dürfen. Auch darf die Bank nicht ohne Zustimmung des Kunden die Währung wechseln. Damit hat die AK Tirol erneut eine gerichtliche Entscheidung in diesem Zusammenhang erstritten.
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Mehrere Verfahren gegen Tiroler Banken
Gegen eine weitere Bank gibt es bereits einen rechtskräftigen Bescheid, ein weiteres ähnliches Verfahren gegen eine Tiroler Bank laufe laut AK gerade. Die Tiroler Arbeiterkammer rät den Bankkunden, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, weder durch Klauseln noch durch eine Aufforderung zum Wechsel.
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Bei Fragen können sich Konsumenten an die Tiroler Arbeiterkammer wenden, dort prüft man auch Kreditverträge.
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