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DO | 23.02.2012
Armenische Familie (Bild: ORF)
SOZIALES
Bürgermeisterin: Armenier sollen bleiben
Im Fall der Familie, die nach Armenien abgeschoben werden soll, hat sich Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer beim Innenministerium für deren Verbleib ausgesprochen. Sie spreche sich gegen die Abschiebung aus.
Oppitz-Plörer: "Familie ist gut integriert"
In einer Aussendung teilte Oppitz-Plörer mit, dass die Familie gut integriert sei. Sie habe am Mittwoch und Donnerstag mit der Familie und deren Anwalt ausführliche Gespräche geführt. "Ich habe den Einzelfall genau hinterfragt, alle Unterlagen geprüft und dann der menschlichen, gesetzlichen und politischen Verantwortung gemäß gehandelt", so die Bürgermeisterin.

Juristisch stelle sich der Fall so dar, dass bei der Bürgermeisterin als zuständiger Behörde nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz noch Anträge auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels anhängig seien. Diese Anträge begründeten allein kein Bleiberecht.
Jetzt geht der Akt ans Innenministerium, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden muss.
Kein Rechtsanspruch, aber erfüllte Kriterien
Aufgrund der neu hervorgekommenen Umstände seien die Aussichten der Familie auf eine positive Erledigung ihrer Anträge seitens der Bürgermeisterin aber gut.

Das Ehepaar Rafik und Anusch Kirakosyan lebt seit 2002 in Österreich beziehungsweise seit 2007 in Innsbruck, absolvierte die Deutschprüfung und habe Arbeitsmöglichkeiten. Die beiden Kinder der Familie seien in Österreich geboren und besuchten in Innsbruck Kindergarten und Volksschule.

Deshalb habe sie sich jetzt beim Bundesministerium für Inneres gegen die Abschiebung eingesetzt, hieß es in dem Schreiben der Bürgermeisterin.
Ministerium: Bezirksbehörde muss prüfen
Von einer Abschiebung der armenischen Familie in Innsbruck werde fürs erste Abstand genommen, hieß es daraufhin am Donnerstag auf APA-Anfrage aus dem Innenministerium. Allerdings sei nun Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (FI) selbst am Zug. Die Innsbrucker Bezirksbehörde müsse erst einmal prüfen, ob das Recht auf einen humanitären Aufenthalt bestehe.
Fall muss anschließend vor Beirat
Im Innenministerium verwies man auf die Anfang 2009 in Kraft getretene neue Bleiberechts-Regelung. Demnach müsste die Bürgermeisterin prüfen, ob die Familie die notwendigen Bedingungen für einen humanitären Aufenthalt erfülle.

Bei einer positiven Entscheidung käme der Fall vor den beim Innenministerium angesiedelten Beirat, der eine Empfehlung abgibt. Wenn nicht, würde das Ministerium gar nicht erst mit dem Fall betraut.
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