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DO | 23.02.2012
BSE-Prionentest
CHRONIK
Falsche BSE-Probe: Tierarzt verurteilt
Am Landesgericht ist ein Tierarzt wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Laut Anklage hatte er wissentlich falsche Proben von geschlachteten Kühen zum BSE-Test geschickt. Das Fleisch der Tiere wurde trotzdem für unbedenklich erklärt.
Nicht geprüftes Fleisch als unbedenklich ausgewiesen.
Tierarzt wollte Bauern nicht schädigen
Nur fünf Tage sei er damals im Oktober auf Urlaub gefahren, erzählte der sichtlich mitgenommene Tierarzt am Donnerstag vor Gericht. Er habe allen Bauern gesagt, in diesen fünf Tagen keine Tiere zu schlachten, die älter als vier Jahre seien, weil bei diesen Rindern ein BSE-Test verpflichtend sei.

Genau das sei aber geschehen, so der Angeklagte. Als er nach dem Urlaub zum Schlachtbetrieb kam, seien die beiden geschlachteten Kühe schon zerteilt und ihre Köpfe vernichtet gewesen. Die Proben für die BSE-Untersuchungen müsse er aber aus dem Stammhirn entnehmen.

Also stand er vor der Wahl, das Fleisch vernichten zu lassen, wodurch dem Bauern - dessen Tiere er seit Jahren betreute - ein Schaden von 1.500 Euro entstanden wäre. Oder das Fleisch als genusstauglich zu bewerten. Der Tierarzt entschied sich für Zweiteres. Ein Fehler aus Gutmütigkeit und einer Portion Naivität, waren sich Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger einig.
Der Tierarzt wurde zu 720 Euro Geldstrafe unbedingt und vier Monaten Haft bedingt verurteilt.
Uneindeutiges Ergebnis ließ alles auffliegen
Die notwendigen Proben entnahm der Tierarzt dann bei einem anderen geschlachteten Rind. Sein Pech war, dass bei einer dieser Proben der BSE-Test nicht eindeutig negativ ausfiel. Die Proben wurden genauer untersucht, die ganze Aktion flog auf. Das Fleisch der beiden Kühe wurde weggeworfen. Ob es genusstauglich gewesen wäre, war nicht mehr festzustellen.

Vor Gericht wurde der Tierarzt wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt und muss 720 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tipp der Richterin: Anstifter selbst herschicken
Am Ende gab die Richterin dem Angeklagten noch einen Rat mit: Wenn er noch einmal gebeten werde, die Regeln zu missachten, solle er doch demjenigen vorschlagen, selbst hierher zum Landesgericht zu kommen und sich auf die Anklagebank zu setzen.
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