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Hospiz-Bewegung |
10.02.2006 |
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Kritik an "Patientenverfügung"
Patienten haben das Recht in medizinische Behandlungen einzuwilligen oder diese abzulehnen und das in einer "Patientenverfügung" niederzuschreiben. Die Hospiz-Bewegung in Tirol kritisiert das neue Gesetz als zu strenge Regelung.
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Wie streng muss dieses Recht des Patienten geregelt werden? |
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Das Recht in Würde zu sterben
Medizin und Technik bis zum letzten Atemzug, oder, wann habe ich das Recht in Würde zu sterben, das sind heikle Fragen. Das Gesetz sieht künftig zwei Arten von Patientenverfügungen vor: Eine verbindliche, die vom Arzt auf jeden Fall einzuhalten ist. Sie muss nach ärztlichem Gutachten von einem Rechtsanwalt oder Notar beglaubigt sein und alle fünf Jahre erneuert werden.
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"Beachtliche Patientenverfügung"
Dann gibt es noch eine "Beachtliche Patientenverfügung": Sie ähnelt der, die die Hospiz-Bewegung bisher ausgegeben hat. Sie ist vom Arzt zu beachten, aber nicht verbindlich einzuhalten.
Niemand muss eine Patientenverfügung künftig haben. Sie gilt nicht für Notfälle. Sie soll aber Patienten ihre Rechte sichern und die Ärzte unterstützen.
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Kritik der Hospiz-Bewegung |
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"Viel zu formalistisch und zu streng"
So sieht es der Gesetzgeber. Für die Hospiz-Bewegung dagegen ist die neue Regelung viel zu formalistisch und zu streng, erklärt Angelika Feichtner, die Leiterin des Pflegedienstes im Hospiz Innsbruck: "Durch diese Regelung in dem neuen Gesetz wird die Hürde unglaublich erhöht und es wird für die Menschen viel schwieriger, eine Willenserklärung auszufüllen und auch notariell beglaubigen zu lassen."
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Ärzte im Konflikt
Für die Verantwortlichen im Ministerium ist die neue Patientenverfügung sehr wohl praktikabel. Oft stehen Ärzte im Konflikt zwischen medizinischer Hilfe und dem Recht des Patienten selbst zu entscheiden, sieht Intensivmediziner Norbert Mutz von der Uni-Klinik Innsbruck das Thema Patientenverfügung durchaus differenziert:
"Wir versuchen, mit den Patienten und den Angehörigen zu reden. Wenn ein Patient aber nicht sprechen kann oder nicht aufnahmefähig ist und nur seinen Zettel der Patientenverfügung bei sich hat, dann ist der Konflikt ein schärferer und für mich oft nicht nachvollziehbar."
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Problem |
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"Künstliche Ernährung"
Ein großes Problem hat die Hospiz Bewegung auch mit der "künstlichen Ernährung". Das setzen einer Magensonde könne der Patient laut neuem Gesetz gar nicht mehr ablehnen, so die leitende Ärztin im Hospiz Elisabeth Medicus:
"Es gibt Situationen, die ich mir für mich vorstellen könnte, wo ich es einem Arzt und meinen Angehörigen erlauben würde, auf die künstliche Ernährung zu verzichten. Ich würde ihnen sagen, das wäre in meinem Sinn. Das kann es ihnen viel leichter machen, eine solche Entscheidung zu treffen. Das aber genau ist durch diese Verfügung im Gesetz erschwert."
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Diskussion
Selbstverständlich könne die künstliche Ernährung auch künftig abgelehnt werden, kontert das Ministerium.
Das Gesetz hat die Regierung letzten Donnerstag beschlossen. Die Diskussion darüber dürfte aber noch nicht zu Ende sein.
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