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MI | 11.04.2012
Lamin Jaiteh (Bild: ORF)
POLITIK
Lamin Jaithe - Warten auf letzte Bescheide
Die Abschiebung des gambischen Asylwerbers Lamin Jaithe kann laut BH noch Wochen dauern. Ein humanitäres Bleiberecht, über das noch am Freitag entschieden werden könnte, würde die Abschiebung aber hinfällig machen.
Die Entscheidung des Innenministeriums über ein humanitäres Bleiberecht könnte noch am Freitag fallen.
Akt ist in Bearbeitung
"Derzeit ist der Akt in Bearbeitung", sagt der Sprecher des Innenministeriums Rudolf Gollia am Freitag. "Die zuständige Referentin könnte noch am Freitag darüber entscheiden, ob der Gambier in Österreich bleiben kann oder nicht. Der Bescheid wird aber schriftlich ausgefertigt und dem Asylwerber per Post zugestellt." Das heißt, diese Woche wird Lamin Jaithe noch zuwarten müssen.
Für BH Innsbruck ist Abschiebung Lamins fix
Klaus Lamplmayr, der Leiter des Fremdenwesens in der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) lässt am Freitag keinen Zweifel daran, wie die BH die Sache sieht: "Der unrechtmäßige Aufenthalt des Gambiers steht nach wie vor fest. Über kurz oder lang werden die entsprechenden Maßnahmen gesetzt. Die Abschiebung kann allerdings noch einige Wochen dauern, wegen des verfallenen Flugtickets und des Heimreisezertifikats, das abgelaufen ist."
Entscheidung über Kirchenasyl steht noch aus
Währenddessen ist auch die Sicherheitsdirektion mit dem Fall Jaithe beschäftigt. Sie muss, nach einem Antrag Jaithes, darüber entscheiden, ob der Gambier vom Flüchtlingsheim in Hall nach Innsbruck in die Superintendentur der Evangelischen Kirche übersiedeln darf oder nicht. "Der Antrag ist in Bearbeitung", sagt Christian Schmalzl, der mit dem Fall in der Sicherheitsdirektion beschäftigt ist. "Eine gründliche Überprüfung aller Fakten ist erforderlich. Einen Zeitplan gibt es nicht".

Brita Bauer, tirol.ORF.at
FPÖ: "Gesetze müssen eingehalten werden"
Der Tiroler FPÖ-Chef Gerald Hauser spricht sich gegen die Änderung des bestehenden Fremdenrechts aus: "Die Asylverfahren werden durch Rechtsanwälte, die Institutionen wie die Caritas zur Verfügung stellen, in die Länge gezogen. Dadurch wird Recht gebrochen. Nachdem die Verfahren drei Jahre und länger gedauert haben, wird ein humanitäres Bleiberecht gefordert. Das lehne ich ab." Das bestehende Fremdenrecht sei nötig und richtig, sagt Hauser.
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