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MI | 11.04.2012
Grabstein (Bild: ORF)
CHRONIK
Tod von Jakob: Eltern und Arzt verurteilt
Nach dem Tod des zweijährigen Jakob aus Osttirol sind am Donnerstag die Eltern und der behandelnde Arzt am Landesgericht zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richterin: Kind "gröblich vernachlässigt"
Die Eltern waren wegen Quälens und Vernachlässigung eines Kindes mit Todesfolge von einem Schöffensenat angeklagt. Richterin Gabriele Lukasser sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass die drei Beschuldigten ihre Fürsorgepflicht "gröblich vernachlässigt" haben.
Jakob litt an Immunschwäche
Der Bub litt an einem schweren angeborenen Immundefekt. Den Eltern wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, trotz der schweren Vorerkrankung des Kindes eine möglicherweise lebensrettende Knochenmarkstransplantation und die Verabreichung notwendiger Medikamente abgelehnt und nicht für eine ausreichende Ernährung gesorgt zu haben.

Der 48-jährige Allgemeinmediziner, der zu Prozessbeginn auf nicht schuldig plädiert hatte, soll laut Anklage "nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend gehandelt" haben. Er habe bis zuletzt "keine Indikation für eine Einweisung in ein Krankenhaus" gesehen, hatte der Arzt am zweiten Verhandlungstag Ende Juli gegenüber der Richterin argumentiert.
Jakob ist das dritte tote Kind der Familie
Die Eltern gaben an, Angst vor einer Wegnahme des Kindes gehabt zu haben. Außerdem hätten sie schlechte Erfahrungen bei der Behandlung ihrer beiden in den 90er Jahren an derselben Krankheit verstorbenen Babys gemacht.

Als mildernd wurde vom Gericht die Unbescholtenheit aller Beteiligten angesehen. Zudem hätten auch die dramatischen Erfahrungen der Eltern mit ihren beiden anderen Söhnen eine Rolle gespielt.
Wachstum als positives Zeichen gewertet
Jakob habe zwar an einer Bronchitis gelitten und wegen Durchfalls immer wieder mal abgenommen, schilderte der 48-jährige Allgemeinmediziner. Dass das Kind aber gewachsen sei, habe er als positives Zeichen für eine Stabilisierung gewertet. Für ihn habe es keinen Grund gegeben, Jakob in ein Krankenhaus einzuweisen.
Kinderklinik wartete auf Jakob
Gänzlich anders lauteten die Aussagen des als Zeugen geladenen Oberarztes der Kinderklinik, Andreas Klein-Franke. Er gab an, mit dem Allgemeinmediziner ausgemacht zu haben, dass dieser die Klinik im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes informiere und mit den Eltern nochmals über eine für das Kind lebensnotwendige Knochenmarktransplantation spreche.
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